Hinweis zur Auflösung
Die Mitglieder der AVG eG haben in den Generalversammlungen vom 27.07.2018 sowie 24.08.2018 die Auflösung der Genossenschaft gemäß § 36 Ziff. 1 lit. a der Satzung beschlossen. Die Genossenschaft befindet sich daher bis auf Weiteres in Liquidation. Alle Mitglieder sind entsprechend informiert. Neue Mitglieder können leider nicht mehr aufgenommen werden.
Zur Vermeidung von Missverständnissen möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:
1. Die Mitglieder der AVG haben die Auflösung ihrer AVG eG in freier Entscheidung entsprechend den Regeln ihrer Satzung getroffen mit einer überwältigenden Mehrheit von 100%:0% (27.7.2018) sowie 95%:5% (24.8.2018) - mit gutachterlicher Zustimmung ihres Prüfungsverbandes.
2. Die beschlossene Liquidation der AVG eG hat daher nichts mit Insolvenz zu tun, sondern die Mitglieder der AVG nehmen ihr natürliches Recht wahr, ihr Eigentum bestmöglich zu verwerten. Sie versprechen sich hiervon einen Gewinn und dies ist kein Vermögensschaden.
3. Die AVG verfolgt seit dem Beginn der Mitgliederwerbung vor 10 Jahren einen besonderen Förderzweck, nämlich die Entwicklung einer neuen Form der börsenbasierten Altersvorsorge zur Verbesserung der Rentensituation ihrer Mitglieder. Diese Arbeit war sehr erfolgreich. Es ist etwas entstanden, das es auf dem heutigen Finanzmarkt für das breite Publikum noch nicht gibt.
4. Gemäß vorliegender gutachterlicher Bewertungen ist die von uns geförderte Entwicklung einer neuen Börsenhandelsstrategie sowohl werthaltig als auch wertvoll: Ein wissenschaftliches Gutachten bestätigt die Leistungsfähigkeit unserer Systematik, und die Wertanalyse einer der renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit bestätigt den finanziellen Wert unserer Systematik, der den Wert der Anschaffungskosten für die AVG eG weit übertreffen kann.
5. Diese neue Börsenhandelsstrategie ist für breite Publikumsschichten geeignet, in einer Größenordnung, die die AVG in absehbarer Zeit nicht aus eigener Kraft erreichen kann.
6. Der richtige Weg,
- um das Potenzial unserer Börsenhandelsstrategie umzusetzen,
- um den richtigen Partner hierfür zu finden und
- um die richtige Gesellschaftsform zu wählen,
ist die Auflösung der AVG als eingetragene Genossenschaft und
die Einbringung ihrer Systeme
in einen (oder mehrere)
Investmentfonds.
Die Auflösung der AVG eG erfolgt somit aus
rein strukturellen Gründen. Sollten sich die Annahmen der
Mitglieder bei ihrer Beschlussfassung vom 27.07./24.08.2018
nicht wunschgemäß bestätigen oder umsetzen lassen, so steht
es den Mitgliedern jederzeit frei, die Fortsetzung der eG
zu beschließen und damit den Status quo wiederherzustellen,
wie er bis vor dem Auflösungsbeschluss bestand.
Aufgrund des großen Erfolgs unserer Handelssystematik wurde auf der
Generalversammlung am 9.10.2020 grundsätzlich beschlossen, die
Geschäftstätigkeit nach Erfüllung der Erfordernisse hierfür
fortzusetzen, den Auflösungsbeschluss zu revidieren und das System
nicht mehr zu verkaufen, sondern ausschließlich Lizenzen zu vergeben.