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Aktuelle Informationen

Lagebericht des Vorstands / der Liquidatoren

Die Lage der AVG eG i.L. ist im Vergleich zu den Vorjahren im Wesentlichen unverändert:

  1. Die AVG eG erhielt auch im Jahr 2021 die mit dem Lizenznehmer KARRIERE AG vereinbarten Zinsen und Lizenzgebühren.
  2. Die Kosten waren geringer als diese Erlöse, sodass die Bilanz per 31.12.2021 einen Überschuss in Höhe von 75.356,54 € aufweist.
  3. Der Prüfungsverband hat die Ordnungsmäßigkeit von Bilanz, GuV sowie Geschäftsführung gemäß § 53 GenG überprüft und seinen Bericht am 18.05.2022 vorgelegt, der die Ordnungs­mäßigkeit der Geschäfts­führung bestätigte.
  4. Die Absicht der Liquidatoren ist nach wie vor, die Vermögens­gegenstände der AVG eG i.L. zu veräußern, sodass die Vermögens­gegenstände im Umlaufvermögen verblieben sind. Es erfolgte weder eine Zuschreibung noch eine Abschreibung auf den Buchwert.
  5. Die Möglichkeiten einer Veräußerung oder von Maßnahmen zum Zwecke der Veräußerung, wie z.B. zeitlich befristete Lizenzierungen, sind derzeit immer noch praktisch unmöglich, solange das vom Finanzamt Potsdam initiierte Ermittlungs­verfahren der StA Potsdam noch andauert.
  6. Unmittelbare Folge dieser Tatsache ist, dass die gesamten Erlöse der AVG eG i.L. nach wie vor von nur einem einzigen Lizenznehmer kommen, obwohl die KARRIERE AG in den ersten 3 Jahren seit dem Verwertungs­beschluss mit den Börsenhandels­systemen der AVG eG Gewinne erzielt hat und damit die Voraussetzungen zur Anwerbung weiterer Lizenznehmer oder Käufer gegeben waren.
  7. Die AVG eG i.L. ist an diesen Gewinnen nicht beteiligt, gemäß einer Auflage der BaFin (Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht) bereits aus dem Jahr 2012. Genauso ist sie aber auch nicht beteiligt an zwischen­zeitlichen Handelsverlusten. Sowohl die Darlehens­zinsen der AVG eG als auch die Lizenz­einnahmen sind vom Handels­ergebnis unabhängig.
  8. Während der Zeit der Auflösung können die Mitglieder der AVG eG i.L. ihre Geschäfts­guthaben nur an andere Mitglieder veräußern, sind in der Verfügung über ihr Kapital also sehr beschränkt. Gemäß dem Beschluss der letzten Generalversammlung überprüfen deswegen derzeit die Liquidatoren die Möglichkeit, die Auflösung der eG durch Verschmelzung mit Ihrem Lizenznehmer, der KARRIERE AG, zu beenden.
  9. Zur Vorbereitung einer solchen Verschmelzung schlagen wir Liquidatoren vor, einige Klarstellungen in der Satzung vorzunehmen, gemäß den vorgesehenen Tagesordnungs­punkten 7 bis 10 der kommenden Generalversammlung.
  10. Die Beschlussfassung über eine evtl. Verschmelzung mit der KARRIERE AG als aufnehmenden Partner bleibt einer gesonderten Generalversammlung vorbehalten.
Potsdam, den 24.01.2023
Die Liquidatoren


Bericht des Aufsichtsrats

Die Generalversammlungen der AVG eG hatten im Juli und August 2018 den Beschluss gefasst, die AVG eG aufzulösen, um ihre Börsenhandels­systeme in einen Investmentfonds einzubringen. Parallel hierzu begann die KARRIERE AG, mit der bereits 2017 ein Vermarktungs­vertrag geschlossen worden war, mit dem praktischen Handel einer in den Jahren 2013 – 2018 entwickelten Systemvariante auf Basis der AVG-Börsenhandels­systeme.

Unsere gemeinsame Erwartungshaltung war, das Auflösungsziel in etwa einem Jahr erreichen zu können. Ein ganzes Jahr ist die Mindestzeit für die Auflösung aufgrund des Gläubiger­schutzes, unabhängig davon, ob Gläubiger tatsächlich existieren, die entsprechende Ansprüche anmelden könnten. In unserem Fall war diese Gläubigerschutz­frist keine Beeinträchtigung, da die AVG eG keine Gläubiger zu bedienen hatte: Die AVG eG hat stets nur mit ihrem eigenen Geschäfts­kapital gearbeitet und weder Banken als Gläubiger noch andere Institutionen oder Personen.

Im Februar 2019 erstattete das Finanzamt Potsdam überraschender­weise eine Strafanzeige, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungs­verfahren wegen des Verdachts schwerer Wirtschafts­straftaten eröffnete sowie im Juni 2019 einen Vermögens­arrest gegen die KARRIERE AG erwirkte und sämtliche Geschäfts­unterlagen beschlagnahmte. Aufgrund dieses Eingriffs ist ein normaler Geschäfts­betrieb seitdem nicht mehr möglich.

Das Finanzamt Potsdam hatte behauptet, mit der Auflösung der AVG eG sei „ein System zusammen­gebrochen“ und die Börsenhandels­systeme der AVG seien „zum Teil nicht existent und im Übrigen völlig wertlos“.

Diese Behauptungen sind jedoch frei erfunden und sowohl durch die praktischen Ergebnisse seitdem als auch durch mehrere Gutachten von Wirtschaftsprüfern und Wissenschaftlern widerlegt.

Trotzdem dauert das Ermittlungsverfahren immer noch an, der Vermögensarrest bei der KARRIERE AG ist immer noch nicht aufgehoben worden und kein Bankmanager kann es sich daher erlauben, mit unserem Hause über einen Kauf oder die Lizenzierung unserer Börsenhandels­systeme zu verhandeln. Es ist für uns also unmöglich, das Auflösungs­verfahren so zu beenden, wie es vorgesehen war.

Für die AVG eG und ihre ca. 800 Mitglieder ist dieser Zustand aus 2 Gründen untragbar:

Die Liquidatoren sehen hier nur 2 Möglichkeiten zur Lösung und der Aufsichtsrat schließt sich dieser Beurteilung vollumfänglich an:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Voraussetzungen für eine Verschmelzung zu schaffen, wie es zu den Tagesordnungs­punkten 7 – 10 der kommenden Generalversammlung vorgesehen ist. Im Übrigen bedanken wir uns bei den Liquidatoren für die gemeinsame konstruktive und vertrauensvolle Arbeit zur Beseitigung der ausgeführten Probleme.

Potsdam, den 24.01.2023
Der Aufsichtsrat


Angebot

Die AVG eG ist Eigentümer eines Börsenhandelssystems, das in den Jahren seit 2009 von der KARRIERE AG entwickelt wurde. Die AVG eG handelt nicht selbst, sondern fördert eine neue Form der börsenbasierten Altersvorsorge durch Vergabe von Kapital und Lizenzen und erhält hierfür Zinsen und Lizenzgebühren. Einziger Lizenznehmer bisher ist die Karriere AG.

Das neue Index-Derivate-Börsenhandelssystem (IDS) hat sich als erfolgreich und stabil erwiesen.

Die AVG eG sucht daher entweder

oder
  • Lizenznehmer mit/ohne Option zum Kauf
oder
  • Partner, die das AVG-Börsenhandelssystem in einen Investmentfonds einbringen und vermarkten können.

In allen Fällen sollte es sich hierbei um kapitalstarke Banken, Fonds oder Vermögensverwalter handeln.

Das AVG-Börsenhandelssystem hat den Anspruch, bessere Erträge als der zugrundeliegende Aktienindex zu erzielen und Kursrückschläge schneller auszugleichen als der Index, das Risiko somit zu reduzieren. An diesem Anspruch messen wir auch die Handelsergebnisse unseres Lizenznehmers, die wir unter Entwicklung AVG-Börsenhandelssysteme veröffentlichen und monatlich aktualisieren.

Die Güte und die langfristige Performance des AVG-Börsenhandelssystems ist wissenschaftlich bestätigt. Die angegebenen Erträge sind bestätigte und realisierte Kursgewinne nach Abzug von Transaktionskosten.