Aktuelle Informationen
Lagebericht des Vorstands / der Liquidatoren
Die Lage der AVG eG i.L. ist im Vergleich zu den Vorjahren im Wesentlichen unverändert:
- Die AVG eG erhielt auch im Jahr 2021 die mit dem Lizenznehmer KARRIERE AG vereinbarten Zinsen und Lizenzgebühren.
- Die Kosten waren geringer als diese Erlöse, sodass die Bilanz per 31.12.2021 einen Überschuss in Höhe von 75.356,54 € aufweist.
- Der Prüfungsverband hat die Ordnungsmäßigkeit von Bilanz, GuV sowie Geschäftsführung gemäß § 53 GenG überprüft und seinen Bericht am 18.05.2022 vorgelegt, der die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung bestätigte.
- Die Absicht der Liquidatoren ist nach wie vor, die Vermögensgegenstände der AVG eG i.L. zu veräußern, sodass die Vermögensgegenstände im Umlaufvermögen verblieben sind. Es erfolgte weder eine Zuschreibung noch eine Abschreibung auf den Buchwert.
- Die Möglichkeiten einer Veräußerung oder von Maßnahmen zum Zwecke der Veräußerung, wie z.B. zeitlich befristete Lizenzierungen, sind derzeit immer noch praktisch unmöglich, solange das vom Finanzamt Potsdam initiierte Ermittlungsverfahren der StA Potsdam noch andauert.
- Unmittelbare Folge dieser Tatsache ist, dass die gesamten Erlöse der AVG eG i.L. nach wie vor von nur einem einzigen Lizenznehmer kommen, obwohl die KARRIERE AG in den ersten 3 Jahren seit dem Verwertungsbeschluss mit den Börsenhandelssystemen der AVG eG Gewinne erzielt hat und damit die Voraussetzungen zur Anwerbung weiterer Lizenznehmer oder Käufer gegeben waren.
- Die AVG eG i.L. ist an diesen Gewinnen nicht beteiligt, gemäß einer Auflage der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) bereits aus dem Jahr 2012. Genauso ist sie aber auch nicht beteiligt an zwischenzeitlichen Handelsverlusten. Sowohl die Darlehenszinsen der AVG eG als auch die Lizenzeinnahmen sind vom Handelsergebnis unabhängig.
- Während der Zeit der Auflösung können die Mitglieder der AVG eG i.L. ihre Geschäftsguthaben nur an andere Mitglieder veräußern, sind in der Verfügung über ihr Kapital also sehr beschränkt. Gemäß dem Beschluss der letzten Generalversammlung überprüfen deswegen derzeit die Liquidatoren die Möglichkeit, die Auflösung der eG durch Verschmelzung mit Ihrem Lizenznehmer, der KARRIERE AG, zu beenden.
- Zur Vorbereitung einer solchen Verschmelzung schlagen wir Liquidatoren vor, einige Klarstellungen in der Satzung vorzunehmen, gemäß den vorgesehenen Tagesordnungspunkten 7 bis 10 der kommenden Generalversammlung.
- Die Beschlussfassung über eine evtl. Verschmelzung mit der KARRIERE AG als aufnehmenden Partner bleibt einer gesonderten Generalversammlung vorbehalten.
Die Liquidatoren
Bericht des Aufsichtsrats
Die Generalversammlungen der AVG eG hatten im Juli und August 2018 den Beschluss gefasst, die AVG eG aufzulösen, um ihre Börsenhandelssysteme in einen Investmentfonds einzubringen. Parallel hierzu begann die KARRIERE AG, mit der bereits 2017 ein Vermarktungsvertrag geschlossen worden war, mit dem praktischen Handel einer in den Jahren 2013 – 2018 entwickelten Systemvariante auf Basis der AVG-Börsenhandelssysteme.
Unsere gemeinsame Erwartungshaltung war, das Auflösungsziel in etwa einem Jahr erreichen zu können. Ein ganzes Jahr ist die Mindestzeit für die Auflösung aufgrund des Gläubigerschutzes, unabhängig davon, ob Gläubiger tatsächlich existieren, die entsprechende Ansprüche anmelden könnten. In unserem Fall war diese Gläubigerschutzfrist keine Beeinträchtigung, da die AVG eG keine Gläubiger zu bedienen hatte: Die AVG eG hat stets nur mit ihrem eigenen Geschäftskapital gearbeitet und weder Banken als Gläubiger noch andere Institutionen oder Personen.
Im Februar 2019 erstattete das Finanzamt Potsdam überraschenderweise eine Strafanzeige, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts schwerer Wirtschaftsstraftaten eröffnete sowie im Juni 2019 einen Vermögensarrest gegen die KARRIERE AG erwirkte und sämtliche Geschäftsunterlagen beschlagnahmte. Aufgrund dieses Eingriffs ist ein normaler Geschäftsbetrieb seitdem nicht mehr möglich.
Das Finanzamt Potsdam hatte behauptet, mit der Auflösung der AVG eG sei „ein System zusammengebrochen“ und die Börsenhandelssysteme der AVG seien „zum Teil nicht existent und im Übrigen völlig wertlos“.
Diese Behauptungen sind jedoch frei erfunden und sowohl durch die praktischen Ergebnisse seitdem als auch durch mehrere Gutachten von Wirtschaftsprüfern und Wissenschaftlern widerlegt.
Trotzdem dauert das Ermittlungsverfahren immer noch an, der Vermögensarrest bei der KARRIERE AG ist immer noch nicht aufgehoben worden und kein Bankmanager kann es sich daher erlauben, mit unserem Hause über einen Kauf oder die Lizenzierung unserer Börsenhandelssysteme zu verhandeln. Es ist für uns also unmöglich, das Auflösungsverfahren so zu beenden, wie es vorgesehen war.
Für die AVG eG und ihre ca. 800 Mitglieder ist dieser Zustand aus 2 Gründen untragbar:
- Zum einen können die Mitglieder über ihr Geschäftsguthaben derzeit nur sehr eingeschränkt verfügen, da während einer Auflösung nur Übertragungen an andere Mitglieder möglich sind, nicht jedoch an andere Interessenten.
- Zum anderen sind die Mitglieder der AVG eG aber auch nicht an den Handelsergebnissen der Lizenznehmer beteiligt und Dividenden können bis zum Abschluss der Auflösung ebenfalls nicht ausgeschüttet werden.
Die Liquidatoren sehen hier nur 2 Möglichkeiten zur Lösung und der Aufsichtsrat schließt sich dieser Beurteilung vollumfänglich an:
- Zum einen könnte das Auflösungsverfahren weiter wie vorgesehen fortgesetzt werden. Der rechtswidrige Ergriff in unseren laufenden Geschäftsbetrieb wird über kurz oder lang beendet werden müssen. Daraus ergeben sich dann Schadensersatzansprüche an das Finanzamt Potsdam genauso wie die Möglichkeiten zur Verwertung unserer Börsenhandelssysteme. Eine zeitliche Prognose bis zur tatsächlichen Beendigung des Auflösungsverfahrens kann nicht abgegeben werden.
- Zum anderen könnte das Auflösungsverfahren durch Verschmelzung mit einem aufnehmenden Partner, z.B. der KARRIERE AG, beendet werden. In diesem Fall würden die AVG-Anteile der AVG-Mitglieder in andere Geschäftsanteile wie z.B. Aktien umgewandelt werden, die keinen Veräußerungsbeschränkungen mehr unterliegen und ausscheidungswillige Mitglieder erhalten ein Ausschlagungsrecht gemäß Umwandlungsgesetz. Eventuelle Schadensersatzansprüche gegen das Finanzamt Potsdam gehen hierdurch nicht verloren, sondern könnten auch durch die neue gemeinsame Gesellschaft geltend gemacht werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Voraussetzungen für eine Verschmelzung zu schaffen, wie es zu den Tagesordnungspunkten 7 – 10 der kommenden Generalversammlung vorgesehen ist. Im Übrigen bedanken wir uns bei den Liquidatoren für die gemeinsame konstruktive und vertrauensvolle Arbeit zur Beseitigung der ausgeführten Probleme.
Potsdam, den 24.01.2023
Der Aufsichtsrat
Angebot
Die AVG eG ist Eigentümer eines Börsenhandelssystems, das in den Jahren seit 2009 von der KARRIERE AG entwickelt wurde. Die AVG eG handelt nicht selbst, sondern fördert eine neue Form der börsenbasierten Altersvorsorge durch Vergabe von Kapital und Lizenzen und erhält hierfür Zinsen und Lizenzgebühren. Einziger Lizenznehmer bisher ist die Karriere AG.
Das neue Index-Derivate-Börsenhandelssystem (IDS) hat sich als erfolgreich und stabil erwiesen.
Die AVG eG sucht daher entweder
oder
oder
In allen Fällen sollte es sich hierbei um kapitalstarke Banken, Fonds oder Vermögensverwalter handeln.
Das AVG-Börsenhandelssystem hat den Anspruch, bessere Erträge als der zugrundeliegende Aktienindex zu erzielen und Kursrückschläge schneller auszugleichen als der Index, das Risiko somit zu reduzieren. An diesem Anspruch messen wir auch die Handelsergebnisse unseres Lizenznehmers, die wir unter Entwicklung AVG-Börsenhandelssysteme veröffentlichen und monatlich aktualisieren.
Die Güte und die langfristige Performance des AVG-Börsenhandelssystems ist wissenschaftlich bestätigt. Die angegebenen Erträge sind bestätigte und realisierte Kursgewinne nach Abzug von Transaktionskosten.