16 Fakten, die zählen:
Das AVG-Börsenhandelssystem ist eine Finanzinnovation, die durch das "Start-up"-Unternehmen AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG gefördert und finanziert wurde. Die nachfolgenden Fakten zeigen, wie wertvoll diese "neue Form der börsenbasierten Altersvorsorge" ist; aber auch, welche Schwierigkeiten deutsche Ämter mit unkonventionellen Innovationen haben und den Erfindern machen, bevor sich ein neues Produkt im Markt etablieren kann.
-
Die KARRIERE AG Potsdam hat in 10-jähriger Entwicklungsarbeit seit 2009 ein für den deutschen wie den internationalen Markt neues Börsenhandelssystem entwickelt, die Eigentumsrechte an die AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG Potsdam verkauft und die Nutzungsrechte daran erworben. Dieses Verfahren ist in der Wirtschaft üblich und wird von allen Finanzämtern prinzipiell anerkannt („sale and lease back“).
-
Die Entwicklung dieses Börsenhandelssystems wurde von ca. 800 überwiegend deutschen Mitgliedern finanziert, die seit 2009 ca. 20 Millionen € an Geschäftsanteilen der AVG eG erworben hatten (durchschnittlich 25.000 €) zur Entwicklung einer „neuen Form der börsenbasierten Altersvorsorge“ (Förderzweck).
-
Das neue AVG-Börsenhandelssystem ist geeignet zur Vermarktung als Indexfonds auf Basis von Derivaten. Indexfonds sind die derzeit erfolgreichste Anlageform auf dem Aktienmarkt mit einem weltweiten Fondsvolumen von ca. 5,7 Billionen US-Dollar. Die größten Indexfonds auf dem deutschen Markt (DAX, EuroStoxx, S&P 500, MSCI World) haben jeweils ein Fondsvolumen von 5 – 15 Milliarden EURO. Derivate – als Absicherungsinstrument - bieten die Möglichkeit, sich gegen Kursverluste abzusichern und davon sogar zu profitieren.
-
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat 2011 der AVG eG zur Auflage gemacht, die Mitglieder nicht direkt am Handelsertrag zu beteiligen. Seit 1.1.2012 erhält die AVG eG daher von der KARRIERE AG Zinsen auf das zum Börsenhandel verliehene Kapital sowie Lizenzgebühren für die Nutzung des Systems. Die AVG eG zahlte daraus nach Kosten und Steuern an die Mitglieder Dividenden in Höhe von 4,5% - 13,0% (im arithmetischen ungewichteten Mittel 8,75%) p.a.
-
Unter Bezugnahme auf das neu verabschiedete Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) klassifizierte die BaFin 2018 die Geschäftsguthaben der Mitglieder als Investmentvermögen und verlangte die Vermarktung als BaFin-genehmigten und überwachten Investmentfonds oder alternativ die Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbereichs. Nach Satzung der AVG eG wäre eine zulässige Altersvorsorgeleistung auch die Erstellung von altersgerechten Eigentumswohnungen für ihre Mitglieder.
-
In einer Generalversammlung der AVG eG am 27.7.2018 lehnten die Mitglieder - in Kenntnis eines Wertgutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) zu dem Börsenhandelssystem - einstimmig die Aufnahme des neuen Geschäftsbereichs ab und beschlossen ebenso einstimmig die Auflösung der AVG eG, um ihr Börsenhandelssystem in einen Investmentfonds einzubringen. Eine Übernahme der AVG eG durch einen finanzstarken Partner, Lizenznehmer oder Käufer ist wegen des Demokratieprinzips einer Genossenschaft - mit gleichem Stimmrecht für jedes Mitglied unabhängig von der Höhe des jeweiligen Geschäftsguthabens - nicht praktikabel.
-
In einer satzungsgemäß erforderlichen zusätzlichen Generalversammlung am 24.8.2018 wurden die Beschlüsse vom 27.7.2018 nach Anhörung des Prüfungsverbandes bestätigt. In seinem Auflösungsgutachten stellte der Potsdamer Prüfungsverband fest, dass es für die Auflösung keine wirtschaftlichen Gründe gab, insbesondere keine eingetretenen oder drohenden Verluste, und dass die Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt Potsdam nicht existenzbedrohend seien.
-
Im April 2017 hatte eine Betriebsprüfung des Finanzamts Potsdam für die Jahre 2013 – 2015 begonnen. Die Betriebsprüferin bezweifelte von Anfang an die Werthaltigkeit des AVG-Börsenhandelssystems und verweigerte die Erstattung der von der AVG eG für 2016 und 2017 gezahlten Vorsteuern auf die Anschaffungskosten der als immaterielles Wirtschaftsgut klassifizierten Subsysteme, da die Leistungserbringung zweifelhaft sei. Das Wertgutachten der PwC änderte ihre Einstellung nicht. Auch ein Steuergutachten, das die Forderungen der AVG eG als rechtmäßig bestätigte, änderte daran nichts. Bis heute gibt es weder einen Betriebsprüfungsbericht noch die Veranlagung aus den Steuererklärungen 2016 und 2017.
-
Stattdessen erstattete das Finanzamt Potsdam im Januar 2019 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Betrugs. Der Bruch des Steuergeheimnisses sei gemäß dem Ausnahmetatbestand nach § 30 AO (Abgabenordnung) Ziff. 4 und 5 gerechtfertigt, das Börsenhandelssystem sei „tatsächlich völlig wertlos“ und die beteiligten Organmitglieder hätten sich nach einem Ponzi-Schema verabredet, die Mitglieder der AVG eG zu schädigen. Der Schaden in Höhe der Kaufpreise der Subsysteme (ca. 10 Mio. EURO) sei auch tatsächlich eingetreten, denn mit der Auflösung sei „das System zusammengebrochen“.
-
Die Staatsanwaltschaft (StA) Potsdam eröffnete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue und stützte sich dabei in vollem Umfange auf die Ausführungen der Betriebsprüferin S., wobei der StA weder das PwC-Gutachten ausgehändigt wurde und ebensowenig das im Dezember 2018 fertiggestellte wissenschaftliche Gutachten, das der international renommierte Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Dr. h.c. Linowski (Universität Rostock, Lehrstuhlinhaber für Asset Management der Steinbeis University Berlin) mit seinem Team erstellt hatte. Darin wurde die Güte des AVG-Börsenhandelssystems bestätigt, insbesondere in Abschwungphasen erreiche „kein anderer der betrachteten Fonds“ die Performance des AVG-Börsenhandelssystems.
Ebenso wurde der Staatsanwaltschaft das tatsächliche Handelsergebnis seit der beschlossenen Auflösung verschwiegen. Sowohl das wissenschaftliche Gutachten als auch das tatsächliche Handelsergebnis wurden in einer Generalversammlung der AVG eG am 20.12.2018 vorgestellt und waren damit dem Finanzamt Potsdam bekannt.
-
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat seitdem keine eigenen Ermittlungen veranlasst und die von uns gegebenen fehlenden Informationen bis heute unberücksichtigt gelassen. Ihr Pressesprecher bestätigte gegenüber „FINANZTEST“ im März 2019 die Aufnahme der Ermittlungen; ein von uns angebotenes Aufklärungsgespräch und Kooperationsangebot wurde von der StA Potsdam am 23.4.2019 abgelehnt. Stattdessen erwirkte die StA Potsdam gegen 5 Organmitglieder einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss an 5 Einsatzorten sowie einen Vermögensarrest zu Lasten der KARRIERE AG, die durch den Verkauf der von ihr entwickelten Systeme die AVG geschädigt haben soll.
-
Parallel hierzu wurde ein vom Brandenburger Wirtschaftsministerium bestelltes Gutachten (Sonderprüfungsbericht) von einer von uns und unserem Prüfungsverband unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt, das den Wert der Börsenhandelssysteme feststellen, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung beurteilen und die Rechtmäßigkeit der Abberufung des ehemaligen AVG-Vorstands Lechtenfeld in der Generalversammlung am 20.12.2018 überprüfen sollte.
Herr Lechtenfeld war seit 2009 für die KARRIERE AG als Vertriebsleiter für die Anwerbung von Mitgliedern für die AVG eG verantwortlich und seit Juni 2014 zusätzlich Vorstand der eG. Angesichts des sich abzeichnenden Auflösungsbeschlusses und der Beendigung der Mitgliederwerbung wurde der Vertriebsleitervertrag mit ihm gekündigt.
Verhandlungen über einen Neuvertrag und seine Beteiligung am Verkaufsergebnis des Börsenhandelssystems scheiterten. Daraufhin startete Herr Lechtenfeld eine Misstrauenskampagne unter den Mitgliedern sowie in der Öffentlichkeit, die auch den Potsdamer Prüfungsverband einbezog und wurde deshalb am 27.11.2018 vom Aufsichtsrat der AVG eG suspendiert. Dessen Entscheidung wurde durch die Generalversammlung am 20.12.2018 akzeptiert und Herr Lechtenfeld als Vorstand abberufen.
Herr Lechtenfeld hat mittlerweile seine Vorwürfe und Klagen gegen diese Beschlüsse zurückgenommen und ist am 3.4.2019 auch als Mitglied der AVG eG ausgeschieden.
Die vom Brandenburger Wirtschaftsministerium mit der neutralen Prüfung betraute Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kam zu dem eindeutigen Prüfungsurteil, dass der Verkehrswert der AVG-Systeme höher ist als der Buchwert, dass die Geschäftsführung ordnungsgemäß erfolgte, es insbesondere keine Hinweise auf Unterschlagungs- oder Untreuehandlungen gibt, und die Abberufung von Herrn Lechtenfeld aufgrund seiner unternehmensschädigenden Äußerungen und seiner Kompetenzüberschreitungen gegenüber dem Aufsichtsrat nachvollziehbar ist.
-
Das AVG-Börsenhandelssystem ist eine automatisierte Systemlandschaft, deren einzelne Systemvarianten abwählbar sind und das nach Risikoklassen (Risikopräferenzen) eingeteilt und gehandelt werden kann. Dementsprechend gibt es nicht nur 1 ganz bestimmtes Systemergebnis, sondern (mindestens) etwa 6.400, die nach den gleichen Systemprinzipien und mit den gleichen Algorithmen, aber mit unterschiedlichen einzelnen Bausteinen und Gewichtung der einzelnen Subsysteme, entstehen können. Jede Systemvariante hat eine unverwechselbare Bezeichnung, deren Ergebnis seit 1999 in einer Rückrechnung über 20 Jahre hinweg nachvollzogen werden kann.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) hat bei ihrer Wertschätzung im Dezember 2017 die Systemvariante „8er Kombi AVG H1 mKA“ für den Zeitraum vom 1.4.2008 bis 12.5.2017 untersucht. Diese Variante ist die Variante mit dem geringsten Risiko und damit auch dem geringsten Ertragspotenzial. Die PwC kam in ihrer Wertanalyse zu folgenden Ergebnissen für einen potenziellen Käufer des AVG-Börsenhandelssystems:
- Der Wert für den Käufer hängt direkt und annähernd proportional von der Höhe des Handelskapitals ab
- Das Systemergebnis in dem betrachteten 9-Jahres-Zeitraum betrug 11,11% p.a. bei einer Steigerung des DAX um 7,56% p.a.
-
Auf dieser Überrendite von 3,55% p.a. und nach den Prinzipien des
Instituts der Wirtschaftsprüfer für Unternehmensbewertungen
ermittelte PwC den „fair value“ in
Alternative 4 (Festes Handelskapital von 1.000 Mio €, entsprechend dem durchschnittlichen Fondsvolumen der 30 bedeutendsten deutschen Aktienfonds)mit 109,60 Mio. €und
Alternative 5 (durchschnittliches Handelskapital von 6.400 Mio €, entsprechend dem durchschnittlichen Fondsvolumen der großen deutschen Indexfonds)mit 500,94 Mio. €.
Weitergehende Wertkomponenten - wie das geringere Risiko von Kursrückschlägen nach Höhe und Dauer und dessen Rückwirkungen auf die Höhe des Handelskapitals - blieben ohne Ansatz.Seit dem Auflösungsbeschluss setzt die Karriere AG als Lizenznehmer der AVG eG die Systemvariante „8er Kombi AVG H9 mKA mGM“ für ihren Börsenhandel ein. Nach den vorliegenden bestätigten Abrechnungen hat der Handel mit dieser Systemvariante folgendes tatsächlich realisierte Ergebnis erbracht im Vergleich zu dem überwiegend zugrundeliegenden Index DAX (Realisierte Kursgewinne nach Transaktionskosten):
Zeitraum 01.08.2018 bis 31.10.2019
(15 Monate)AVG DAX Gewinne auf das Handelskapital + 55,6% + 0,5% p.a.: + 42,4% + 0,4% Positive / negative Monate 11 / 4 8 / 7
Gesamtzeitraum der Futures-Investitionen unseres Lizenznehmers 01.12.2010 bis 31.10.2019 (107 Monate):
AVG DAX Systemgewinne auf das Handelskapital + 561% + 92% p.a.: + 23,6% + 7,6% Überrendite zum DAX p.a. + 16,0% Positive / negative Monate 78 / 29 61 / 46
Der Unterschied zwischen AVG-System und DAX ist statistisch hoch signifikant und konnte nicht zufällig entstehen.Die Überrendite der tatsächlich eingesetzten Systemvariante ist somit höher als die von PwC begutachtete Variante. Eine Aktualisierung der PwC-Ergebnisse auf die tatsächlichen Ergebnisse seit Auflösung auf Basis der tatsächlich eingesetzten Systemvariante ergibt folgende aktuellen Werte:
Alternative 4 (1.000 Mio. € Handelskapital)
148,9 Mio. €Alternative 5 (6.400 Mio. € Handelskapital)772,1 Mio. €Der durch die PwC-Wertanalyse angesetzte Kaufpreis entsprach 8 - 12% des Handelskapitals. Bei einer Überrendite zum DAX in Höhe von 3,55% p.a. bei der Systemvariante AVG H1 mKA amortisiert sich diese Investition in ca. 3 Jahren.
Das jetzt nachgewiesene praktische Ergebnis führt - bei ansonsten gleichbleibenden Parametern der Wertschätzung - zu einem Kaufpreis von ca. 12 - 14% des Handelskapitals. Bei einer Überrendite der Systemvariante AVG H9 mKA mGM zum DAX in Höhe von 16% p.a. (wie in den letzten 9 Jahren) amortisiert sich diese Investition eines Käufers in ca. 1 Jahr.
Sollten wir solche Verkaufspreise erzielen, hätte dies für die Mitglieder auf Basis der vereinbarten Bedingungen im Vermarktungsvertrag folgende Auszahlungsguthaben zur Folge (vor Steuern):
Alternative 4:
ca. 60 Mio. € bei ca. 20 Mio Einzahlungen = 3-fache Rückzahlung
Alternative 5:
ca.350 Mio.€ bei ca. 20 Mio Einzahlungen = 17-fache RückzahlungÄquivalent hierzu sind Lizenzvereinbarungen, bei denen jährliche Gebühren an die AVG eG zu zahlen sind in Höhe von ca. 10% des Kaufpreises, also von ca. 1,0 - 1,4% des Handelskapitals.
Äquivalent hierzu sind wiederum Vereinbarungen mit einem Investmentfonds über die Abführung eines Teils der Verwaltungs- und Managementgebühren, die von den Anlegern zu entrichten sind. Diese Gebühren könnten angesichts der überragenden Leistung des AVG-Börsenhandelssystems mit 3% p.a. angesetzt werden, wobei ebenfalls ca. 1,0 - 1,4% des Handelskapitals an die AVG abzuführen wären. (Der Durchschnitt bei den gegenwärtig 30 größten DAX-Aktienfonds liegt bei 1,8% p.a.).
Fazit:
Das AVG-Börsenhandelssystem hat seit dem Auflösungsbeschluss ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass seitdem „das System zusammengebrochen“ sei, wie das Finanzamt Potsdam in seiner Strafanzeige bei der StA Potsdam behauptete.Dieses praktisch tatsächlich erzielte und realisierte Ergebnis lässt in Übereinstimmung mit der vorliegenden Wertschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC einen tatsächlichen Wertansatz des AVG-Börsenhandelssystems im 3-stelligen Millionenbereich zu. Die Behauptung des Finanzamts Potsdam, dieses System sei „tatsächlich völlig wertlos“, ist grundlegend falsch.
-
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hatte den Auftrag, eine Wertschätzung anhand des dokumentierten Systemergebnisses zu erstellen. Es war nicht ihre Aufgabe, sich „inhaltlich mit den Systemen und den Funktionsweisen der Algorithmen auseinanderzusetzen“.
Mit dieser Aufgabe eines wissenschaftlichen Gutachtens über das AVG-Börsenhandelssystem wurde im Herbst 2018 ein Wissenschaftlerteam um Prof. Dr. Dr. h.c. Dirk Linowski (Universität Rostock, Inhaber des Lehrstuhls für Asset Management an der Steinbeis University Berlin, internationale Gastprofessuren) betraut. Dieses Team bekam Einsicht in das Wesen, die Funktionsweise und die Ergebnisse des AVG-Börsenhandelssystems für den erweiterten Zeitraum vom 1.4.2008 bis 31.8.2018 und kam in seinem Gutachten vom 16.12.2018 insbesondere zu folgenden Feststellungen:
„Das AVG-System AVG H1 mKA hat – selbst im Vergleich mit den rentabelsten Fonds – im Gesamtzeitraum 2008 – 2018 eine überdurchschnittliche Rendite erreicht.“
„Gerade in Phasen mit breitflächig fallenden Kursen hat die AVG-Kombination Wertzuwächse.“
„Die AVG Kombination H1 mKA weist eine auffällig niedrige Standardabweichung auf, welche keiner der anderen betrachteten Fonds erreicht.“
-
In seiner Strafanzeige behauptete das Finanzamt Potsdam, mit der Auflösung der AVG eG sei ein Schaden von 10 Mio. €, der durch den Ankauf der Börsensysteme entstanden sei, realisiert worden. Diese Feststellung ist grundlegend falsch, da der Auflösungsbeschluss in Wirklichkeit den Weg zur Realisierung des tatsächlichen Werts öffnet, der nach allen vorliegenden Gutachten ebenso wie dem tatsächlich erreichten praktischen Ergebnis sehr viel höher liegt als die Anschaffungskosten in Höhe dieser 10 Mio. €. Den Mitgliedern ist dadurch kein Verlust entstanden, sondern sie haben erst dadurch die Möglichkeit, einen Sondervorteil zu realisieren.
Ein Verlust kann den Mitgliedern nur dadurch entstehen, dass wir aufgrund der Falschbeschuldigungen keine angemessenen Partner im Finanzbereich mehr finden können, da sich niemand auf ein angeblich betrügerisches System einlassen will. Eine Google-Recherche ergibt derzeit, dass unter „AVG Altersvorsorgegenossenschaft“ auf der ersten Seite ausschließlich negative Äußerungen zu finden sind, die die Tatsache der Auflösung, das angeblich betrügerische System und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Thema haben und einen Anlageskandal behaupten („verbraucherschutzforum.berlin“, „anwalt.de“, „test.de“, „rechtecheck.de“). Auch unsere Hausbank, die Sparkasse Potsdam, hat uns wegen „negativer Presse“ und einen dadurch ausgelösten „Reputationsschaden“ für die Sparkasse das Konto gekündigt. Das Landgericht Potsdam erkannte darin ebenfalls einen „sachgerechten Grund“ für diese Kündigung und stellte diese negative Presse damit über die eidesstattliche Versicherung des Vorstands unseres gesetzlichen Prüfungsverbandes, dass die AVG eG in allen vergangenen Jahren ordnungsgemäß, gesetzes- und satzungstreu gearbeitet hat.
-
Die einzige negative Tatsache für die Mitglieder, die durch den Auflösungsbeschluss wirklich entsteht, ist die fehlende Verfügungsgewalt über ihr eigenes Guthaben. Die Satzung der eG sieht zwar die kürzestmögliche Kündigungsfrist nach dem Genossenschaftsgesetz vor (3 Monate zum Jahresende), in der Zeit der Auflösung ist ein Ausscheiden von Mitgliedern jedoch nicht mehr möglich, nur noch ein An- und Verkauf unter Mitgliedern ohne Änderung des Geschäftsguthabens.
Ebenso sind von der fehlenden Verfügungsgewalt alle diejenigen Mitglieder betroffen, die von unserem Angebot der „Express-Rente“ Gebrauch gemacht haben: Durch die Kündigung einzelner Geschäftsanteile und deren Auszahlung in monatlichen Raten konnten Mitglieder eine monatliche „Rente“ von ihrem Geschäftsguthaben entnehmen. Diese Rente darf gegenwärtig auch nicht mehr ausgezahlt werden.
Ebenso sind von der fehlenden Verfügungsgewalt alle diejenigen Mitglieder betroffen, die ihr Guthaben nicht mit ihren Dividenden kumulieren wollten, sondern sich auszahlen ließen. Auch jährliche Dividenden sind nicht mehr möglich: In der Liquidationszeit anfallende Gewinne müssen dem letztendlichen Auszahlungsguthaben der Mitglieder (Auseinandersetzungsguthaben) zugeschlagen werden und dürfen auch nicht als Anzahlung auf die erwartete Auszahlung verwendet werden.
Die strikte Einhaltung dieser gesetzlichen Regeln ist auch deshalb nötig, damit die Genossenschaft zu gegebener Zeit ihren Auflösungsbeschluss wieder zurücknehmen kann: Sollten die angestrebten Verkaufsverhandlungen für die Systeme dazu führen, dass mit unserem(n) künftigen Partner(n) Lizenzvereinbarungen oder andere jährlichen Vergütungsvereinbarungen geschlossen werden, ist eine Fortdauer der eG notwendig und sinnvoll.
Es liegt daher im fundamentalen Interesse unserer Mitglieder, dass die Zeitdauer der Liquidation so kurz wie möglich gehalten wird. Dazu sind 3 Ergebnisse notwendig: Alle Gläubiger müssen befriedigt sein, alle Rechtsverfahren müssen beendet sein, und die Vermögensgegenstände müssen verkauft (verwertet) worden sein:
Die AVG eG hat keine Gläubiger. Die einjährige gesetzliche Wartefrist für die Anmeldung von Forderungen ist bereits vorbei. Es haben sich keine Gläubiger gemeldet.
Zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses bestanden keinerlei Rechtsverfahren. Die rechtlichen Auseinandersetzungen der AVG eG mit Herrn Lechtenfeld sind beendet. Neu hinzugekommen sind die Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt Potsdam über unsere Forderungen an dieses Finanzamt aus Steuerüberzahlungen in Höhe von ca. 1,3 Mio. € sowie über die Folgen der Strafanzeige bei der StA Potsdam. Und neu hinzugekommen ist das vom Finanzamt Potsdam ausgelöste Ermittlungsverfahren der StA Potsdam mit seinen Beschuldigungen, Durchsuchungs- sowie Vermögensarrestbeschlüssen.
Der Verkauf (Verwertung) des AVG-Börsenhandelssystems ist derzeit durch die Maßnahmen vom FA Potsdam wie der StA Potsdam extrem behindert. Wir bzw. die KARRIERE AG haben in der FAZ vom 23.10./6.11.2019 zwei große Verkaufsanzeigen plaziert mit einem Kostenaufwand von über 50.000 €. Aussichtsreiche Terminvereinbarungen mit Interessenten mussten jedoch sämtlich wieder storniert werden, bevor es zu tatsächlichen Gesprächen kam, genauso, wie es angesichts der bisherigen öffentlichen Wahrnehmung der im Raum stehenden Beschuldigungen zu befürchten war.
Diese Anzeigen dienten aber auch dazu, die Wahrheit zu befördern und zu veröffentlichen. Sämtliche dort genannten Fakten und Ergebnisse sind wahr, realisiert und bestätigt, werden aber von den für uns entscheidenden öffentlichen Institutionen ignoriert:
Die StA Potsdam ist in einer Verfügung vom 29.10.2019, gerichtet an das LG Potsdam, weder auf die vorgelegten Gutachten eingegangen noch auf die nachgewiesenen Erträge seit dem Auflösungsbeschluss, die die Gutachten in ihren Wertansätzen bestätigen.
Das FA Potsdam hat bisher keine Stellungnahme hierzu abgegeben und den gewünschten persönlichen Besprechungstermin verweigert. Wir hatten in der Übersendung der Fakten auch errechnet, dass selbst ein kleinerer Fonds mit einem Volumen von 500 Mio. € mit unserem Börsenhandelssystem seit dem Auflösungsbeschluss der AVG eG annähernd 300 Mio. € Erträge hätte vereinnahmen können und dass der marktgerechte Verkaufspreis an einen großen Fonds nach den Kriterien von PwC sich durch diese Ergebnisse auf 772 Mio. € erhöht hat. Aus diesen Ergebnissen ergibt sich ein großes Potenzial an Steuereinnahmen. Die wirklich wichtigen Fragen lauten somit: "Wieso verzichtet das Finanzamt auf Steuereinnahmen in Millionenhöhe?" sowie "Wieso will das Finanzamt Potsdam einen AVG-Derivatefonds für ein breites Publikum verhindern?"
10-jährige Entwicklung
Finanzierung durch Genossenschaft
Investition in den Index
BaFin-Auflage
Vermarktung mit Investmentfonds
Auflösungsbeschluss
Bestätigung durch Prüfungsverband
Betriebsprüfung
Strafanzeige
Ermittlungsverfahren
Durchsuchungsbeschluss
Neutrales Gutachten
Leistungsfähigkeit und Wert unseres Börsenhandelssystems
Wissenschaftliches Gutachten
Verlust durch "negative Presse"
Der Stand der Liquidation
Fazit über alle Fakten hinweg
Das AVG-Börsenhandelssystem ist eine erfolgreiche Innovation im Finanzbereich mit höherer Rendite und niedrigerem Risiko als alle derzeit auf dem Markt befindlichen Aktien- und Indexfonds.
Institutionelle Anleger wie Banken, Investmentfonds, Vermögensverwalter sind aufgerufen und erhalten die Möglichkeit, dieses System für ein breites Publikum zu vermarkten.